AGB der WiCHMANN E GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Insbesondere ändern oder beeinflussen entgegenstehende allgemeine Vertragsbedingungen des Vertragspartners diese Bestimmungen nicht.
Das Angebot, die Angebotsannahme und die Auftragsbestätigung unterliegen nur den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird widersprochen; sie werden dem Lieferanten gegenüber nur wirksam, wenn der Lieferant diesen Änderungen schriftlich zustimmt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertragspartner Unternehmer oder Verbraucher ist. Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unter folgendem Link ist stets die aktuelle Fassung unserer Verkaufsbedingungen zu finden: www.woelfer-motoren.com/de/agb/
Angebote und Angebotsunterlagen
- a) Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bindungswirkung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit dem Angebot ausdrücklich eine Bindungsdauer erklärt wird.
- b) Vom Besteller abgegebene Bestellungen können nur schriftlich angenommen werden. Wird ein Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage schriftlich angenommen, so gilt das Angebot als abgelehnt.
- c) Für Bestellungen, die unseren Online-Shop aufgegeben werden, gilt Folgendes: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich einen Aufruf zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung bzw. ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages bzgl. der im Warenkorb zu diesem Zeitpunkt befindlichen Produkte ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von 14 Tagen nach Abgabe der Bestellung gebunden; ein gegebenenfalls nach diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit gesonderter Zusendung der Auftragsbestätigung oder den Versand der Ware zustande.
- d) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Spezifizierungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht – auch nicht auszugsweise oder in Form von Kopien o.ä. – zugänglich gemacht werden.
- e) Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung für von ihm zu liefernde Unterlagen. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung, und der Besteller ist dafür verantwortlich, uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware in angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
- f) Müssen die Waren durch uns hergestellt oder sonst wie ver- bzw. bearbeitet werden und hat der Besteller hierfür eine Spezifizierung vorgelegt, so hat uns der Besteller von jeglichem Verlust, Schaden, Kosten oder sonstigen Ausgaben freizuhalten, die wir deshalb tragen müssen, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund der Spezifizierung des Bestellers als Verletzung eines Patents, Copyright, Warenzeichens oder sonstigem Schutzrecht eines Dritten herausgestellt hat.
- g) Wir behalten uns das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftritt.
Datenschutzhinweis
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung und- anbahnung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung bei Bestellungen Adress- und Bonitätsdaten an die Fa. CRIFBÜRGEL weitergeben und abfragen. Bei Bestellungen auf Rechnung und bei Ratenkäufen nutzen wir neben anderen Bonitätsdaten auch Anschriftendaten, um das Risiko von Zahlungsausfällen im Einzelfall abschätzen zu können.
Wir räumen unseren Kunden grds. die Möglichkeit ein, die Waren unter Inanspruchnahme unsicherer Zahlungsarten (z.B. Rechnungskauf, Finanzierungskauf) zu erwerben. Unternehmen, die ihren Kunden grds. unsichere Zahlungsarten einräumen, haben ein berechtigtes Interesse daran, sich so gut wie möglich vor dem Entstehen von Zahlungsausfällen zu schützen. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass vor der Einräumung der Möglichkeit der Inanspruchnahme unsicherer Zahlungsarten die Bonität des Kunden geprüft wird. Im Rahmen dieser Prüfung sind wir dazu berechtigt, negative Bonitätsinformationen zu nutzen, die wir selbst zu dem jeweiligen Kunden erhoben haben. Bei den Bonitätsinformationen handelt es sich um Informationen über offene Entgeltforderungen und um solche Informationen, aus denen sich unmittelbar die Gefahr eines Zahlungsausfalls ergibt (z. B. Insolvenz, Schuldnerberatung, Stundung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit). Wir sind dazu berechtigt, Informationen über äußerst atypische Bestellvorgänge (z.B. zeitgleiche Bestellung einer Vielzahl von Waren an dieselbe Adresse unter Nutzung verschiedener Kundenkonten) zu beschaffen und zu nutzen. Hierdurch sollen Zahlungsausfälle vermieden und unsere Kunden vor einem Missbrauch ihrer Konten bzw. ihrer Identität geschützt werden.
Wir können ferner Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erheben und verarbeiten. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 III Nr.3 a.F, und § 47 II n.F. Bundesdatenschutzgesetz sowie gem. § 28 III Nr.2 und 4 a.F. Bundesdatenschutzgesetz).
Hinweis:
Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an WiCHMANN E GmbH, Pätzkamp 4, 49504 Lotte oder durch eine E-Mail an info@wichmann-os.de widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln einschließlich unserer Kataloge an Sie einstellen
Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung sowie die Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierungen der Ware ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferung vor, soweit diese darauf zurückzuführen sind, dass die für die Sonderanfertigungen im Auftrag des Bestellers von uns bestellten Produkte von Dritten nur in bestimmten Mengenmaßen geliefert werden.
Kaufpreis
- a) Der Kaufpreis soll der von uns genannte Preis sein, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig ist.
Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Drittzulieferern nötig ist, soweit die Ware nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll.
- b) Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben, oder soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten alle genannten Preise ab Werk („ex works“). Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
- c) Den angebotenen bzw. in unseren Preislisten ausgewiesenen Preisen liegt zu Grunde, dass das jeweilige zu ersetzende Produkt (sog. Altteil) vom Besteller an uns ausgehändigt wird. In der Auftragsbestätigung bzw. in der Preisliste sind insoweit jedem Vertragsprodukt die diesen innewohnenden Altteilwerte ausgewiesen. Die Altteilwerte werden bei Auslieferung auf einem gesonderten Konto erfasst. Gibt der Besteller das zu ersetzende Altteil an uns zurück, werden die jeweiligen Altteilwerte diesem Konto gutgeschrieben. Der Kontostand wird regelmäßig anhand der von uns zu erstellenden Altteilrückgabescheine abgestimmt. Altteile, die nach vier Wochen nicht zurückgeliefert werden, stellen wir mit dem in dieser Preisliste aufgeführten Altteilwert netto in Rechnung. Eine Altteilrückgabe gegen Gutschrift ist nach erfolgter Altteilberechnung nicht mehr möglich.
Zahlungsbedingungen
- a) Zahlungen sollen nur durch Barzahlung ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle oder durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
- b) Die Aufrechnung des Bestellers mit Forderungen des Lieferanten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Lieferzeit
- a) Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw., sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- b) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
- c) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten des Lieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von dem Lieferanten zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Lieferant in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
- d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
Gefahrübergang
Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware soll auf den Besteller wie folgt übergehen:
- a) Soweit die Ware nicht an den Geschäftsräumen des Lieferanten ausgeliefert wird, im Zeitpunkt der Übergabe, oder, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet.
- b) Soweit die Ware an den Geschäftsräumen des Lieferanten ausgeliefert wird („ex works“), in dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant den Besteller darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.
Eigentumsvorbehalt
- a) Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Besteller übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Solange das Eigentum bei uns verbleibt, muss der Besteller die Ware treuhänderisch für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als unser Eigentum kennzeichnen.
- b) Besteht zwischen uns und dem Besteller eine laufende Geschäftsbeziehung, bleibt uns das Eigentum an den Vertragsprodukten solange vorbehalten, bis sämtliche unserer offenen Forderungen gegen den jeweiligen Besteller vollumfänglich ausgeglichen sind. Abs. a) dieser Regelung bleibt im Übrigen unberührt.
- c) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Transport-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
- d) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
- e) Wir haben bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- f) Der Besteller kann die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern oder verarbeiten. Dies gilt jedoch nur, solange der Besteller mit seiner Leistung an uns nicht im Verzug ist. Die Forderungen, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, werden bereits mit Vertragsschluss sicherungshalber an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe unserer offenen Forderungen. Wir nehmen diese Abtretung an und sind berechtigt, Auskunft über die Abnehmer und die Höhe der Forderung zu verlangen. Der Besteller bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung gegen die Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis jeder Zeit durch einseitige Erklärung zu widerrufen.
- g) Etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltswaren nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass daraus für uns irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermengung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache, oder wird durch Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Besteller uns bereits hiermit sein Eigentum bzw. Miteigentum an dieser Sache und verpflichtet sich, die Sache für uns mit kaufmännischer Sorgfalt und unentgeltlich in Verwahrung zu halten. Im Falle der Weiterveräußerung findet Abs. f) entsprechend Anwendung. Bei Entstehen von Miteigentum entspricht unser Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zum Wert der neuen Sache ergibt.
Gewährleistung im Falle von Mängeln der Lieferung
- a) Ist der Besteller ein Unternehmer, hat er die Lieferung unverzüglich nach Eingang auf Mängel zu untersuchen und diese dem Lieferanten binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Zeigt sich erst später ein Mangel, der bei der Untersuchung nach Eingang der Lieferung nicht erkennbar war, so hat der Besteller die Mitteilung unverzüglich nach der Feststellung vorzunehmen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Mitteilung, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
- b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und dem Lieferanten rechtzeitig mitgeteilt wird, ist der Lieferant zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung verpflichtet. Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, hat der Lieferant das Wahlrecht zwischen der Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung.
- c) Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Vergütung ist der Besteller erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt. Ist diese Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar oder verweigert der Lieferant die Nacherfüllung, bedarf es einer solchen Fristsetzung nicht. Ein eventueller Schadenersatzanspruch oder Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, wenn es sich bei dem Besteller/Käufer nicht um einen Verbraucher handelt.
- e) Wir haften nicht für Mängel der Ware, soweit diese nach den Wünschen des Bestellers hergestellt wurde und die Mängel ausschließlich auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Bestellers zurückgehen.
- f) Unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Besteller oder in dessen Auftrag durch Dritte hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt uns gegenüber die Verantwortung.
- g) Rückgriffsansprüche eines Unternehmens im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche eines Endverbrauchers gemäß § 478 BGB sind dann ausgeschlossen, wenn der geltend gemachte Mangel nicht bereits bei Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war. Dies gilt insbesondere für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Waren beim Besteller oder seiner Beauftragten entstanden sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- h) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein uns zurechenbares Verschulden zurückzuführen sind.
- i) Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurden. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
- j) Reklamationen werden von uns grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn der Besteller uns die reklamierte Ware zur Überprüfung zur Verfügung stellt.
Haftung
Unsere Haftung für Ersatz von Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – richtet sich nach den folgenden Regelungen:
- a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Werkleistung oder Kaufsache, arglistigem Verschweigen eines Mangels einer Werkleistung oder Kaufsache sowie bei einer (auch nur fahrlässigen) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
- b) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für während unseres Verzuges eintretende Schäden.
- c) Werden von uns Waren für den Besteller angefertigt und an den Besteller geliefert, so liegen diesen Waren die vom Besteller genannten technischen Spezifikationen unter Berücksichtigung der vom Besteller genannten Einsatzbedingungen zugrunde. Dem Besteller ist bekannt, dass ein Einsatz der Ware außerhalb der technischen Serienspezifikation oder außerhalb der im Einzelfall vereinbarten Spezifikationen bedenklich ist und zu Personen- und Sachschäden führen kann. Der Einsatz der Ware außerhalb der uns bekannten Betriebsbedingungen erfordert deshalb eine vorherige Abstimmung zwischen den Parteien. Der Besteller stellt uns insoweit von jeder etwaigen Haftung frei für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Waren verursacht werden, die für Zwecke eingesetzt werden, die uns vor Abschluss des Vertrages nicht bekannt waren. Der Haftungsausschluss bezieht sich dabei insbesondere auf eventuell gesetzliche Ansprüche wegen Fehlerhaftigkeit, wegen positiver Vertragsverletzung und wegen unerlaubter Handlung.
Widerrufsrecht
Ist der Besteller Verbraucher, also eine natürliche Person, welche Bestellungen zu einem Zweck abgibt, der nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Auf die Widerrufsbelehrung, welche gesondert unter www.wichmann-os.de abrufbar ist, wird ergänzend verwiesen.
Weitere Bestimmungen
- a) Wir sind berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Besteller hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderung oder Verbesserung weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.
- b) Diese Bedingungen sollen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragsparteien keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
- c) Jede Vertragspartei kommt für die Kosten der Durchführung dieser Vereinbarung selbst auf.
Rechtswahl; Gerichtsstand
- a) Diese Vereinbarung unterliegt, soweit mit ihr eine Auslandberührung verbunden ist, dem deutschen Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- b) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der bestehenden Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir haben jedoch in diesem Fall das Recht, auch am für den Besteller zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
Stand: 07.10.2019
Einkaufsbedingungen der WÖLFER MOTOREN by WiCHMANN E GmbH
(Stand: November 2024)
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen sind Bestandteil des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrages. Vertragsparteien sind Wichmann E als Käufer und der Vertragspartner als Verkäufer und Lieferant.
(2) Unsere Einkaufsbedingungen – in jeweils neuester Fassung – gelten ausschließlich; Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Annahme von Waren bzw. Lieferungen des Auftragnehmers oder deren Bezahlung ist keine Zustimmung, selbst wenn die Annahme oder Bezahlung in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners erfolgt.
(3) Diese Einkaufsbedingungen geltend auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Unter folgendem Link ist stets die aktuelle Fassung unserer Verkaufsbedingungen zu finden: https://www.woelfer-motoren.com/de/agb/
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsänderung
(1) Unsere Bestellungen sind freibleibend, solange sie vom Lieferanten nicht angenommen werden. Mündliche oder telefonische Bestellungen sind zu Beweiszwecken von uns schriftlich zu bestätigen.
(2) Das Wirksamwerden von Bestellungen und deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
(3) Weicht die Auftragsbestätigung des Vertragspartners von der ursprünglichen Bestellung ab, liegt ein neues Angebot vor. Für die Wirksamkeit bedarf es unserer schriftlichen Bestätigung.
(4) Wichmann E hat das Recht, auch nach Bestätigung der Bestellung durch den Vertragspartner, Änderungen an der Lieferung vorzunehmen. Diesbezüglich hat der Vertragspartner Wichmann E über die Auswirkungen der Änderung zu informieren. Soweit erforderlich wird im Interesse beider Parteien eine angemessene Vertragsanpassung vereinbart.
(5) Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung seine Verpflichtungen aus dem Auftrag oder wesentliche Teile des Auftrags an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Soweit nicht anders vereinbart, sind im Preis die gesetzliche Umsatzsteuer, Fracht, Zölle, Transport und Versicherung enthalten. Verpackungsmaterial hat der Vertragspartner auf Verlangen von Wichmann E zurückzunehmen.
(2) Für jede Bestellung ist eine Rechnung in [1-facher] Form, mit den dazugehörigen Pflichtangaben gemäß deutschem Recht, zu erstellen. Enthalten muss jede Rechnung unsere Bestellnummer, den Namen des Bestellers und unsere Artikelnummer sowie das Datum der Bestellung.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach unserer Wahl entweder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 3 % Skonto; innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt unter Abzug von 2 % Skonto; innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Die Zahlungsfrist beginnt mitdem Zeitpunkt des vertragsgemäßen Wareneingangs, einschließlich ordnungsgemäßer Lieferscheine und Rechnung.
(4) Wichmann E kommt ohne Mahnung durch den Lieferanten nicht in Zahlungsverzug. Zur Forderungsabtretung des Vertragspartners an Dritte bedarf es unserer schriftlichen Zustimmung.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Soweit nicht anders vereinbart, sind Gegenansprüche des Vertragspartners nur dann aufzurechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Verkäufer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung, Lieferverzug, Gefahrübergang
(1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Maßgebend ist die mangelfreie Warenlieferung an uns zu unseren gewöhnlichen Geschäftszeitenmit den erforderlichen Versandparteien an den Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von Wichmann E.
(2) Der Vertragspartner liefert die Ware frei Haus, verzollt, einschließlich Verpackung und Transportversicherung. Die Lieferung erfolgt nach DDP gemäß gültiger Fassung der Incoterms, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren eine andere Preisstellung. Wird eine andere Preisstellung vereinbart, entscheidet Wichmann E über Beförderungsart, Transportunternehmen und Spediteur.
(3) Werden Lieferungen oder einzelne Lieferteile von staatlichen Import- und Exportvorschriften erfasst, hat der Vertragspartner für die jeweiligen Genehmigungen sowie dessen Kosten einzustehen und diese rechtzeitig zu beschaffen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind vorzeitige Lieferungen oder Teillieferungen ausgeschlossen. Diese bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Den Grund sowie die voraussichtliche Verzögerungsdauer hat der Vertragspartner uns mitzuteilen.
(6) Ist die Lieferung aufgrund höherer Gewalt unmöglich und der Vertragspartner überschreitet den Liefertermin, kann Wichmann E vom Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
(7) Bei Lieferverzug ist Wichmann E berechtigt, einen Mindestbetrag als Schadenersatz in Höhe von 1 % des Auftragswertes der verspäteten Lieferung für jede beendete Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10 % des Gesamtauftragswertes der Lieferung zu verlangen. Wir können die Vertragsstrafe bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung geltend machen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben unberührt.
§ 5 Mangel, Gewährleistung
(1) Soweit keine andere Regelung vereinbart, sind die gesetzlichen Bestimmungen über Sach- und Rechtsmängel einschlägig.
(2) Die Lieferannahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Mengen- und Qualitätskontrolle. Wichmann E prüft die Lieferung stichprobenartig. Mängel und insbesondere Mengenabweichungen, wird Wichmann E beim Vertragspartner fristgerecht rügen, mit einer Frist von 7 Werktagen bei erkennbaren Mängeln und mit einer Frist von 7 Werktagen nach Entdeckung des Mangels.
(3) Im Falle eines Mangels, entscheidet Wichmann E über Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die im Rahmen der Mängelbeseitigung entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Vertragspartner.
(4) Wichmann E kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung unzumutbar ist; die Nacherfüllung fehlschlägt; der Vertragspartner mit der Nacherfüllung nicht unverzüglich beginnt. Im Falle eines Rücktritts trägt der Vertragspartner die Gefahr und Kosten für Liefer- und Austauschsendungen. Wichmann E steht das Recht zu, wertanteilige Zahlungen bis zur vertragsgemäßen Erfüllung zurückzubehalten.
(5) Mängelansprüche verjähren in sechsunddreißig (36) Monaten, beginnend ab Gefahrübergang der Lieferung. Für Ersatzlieferungen beginnt die Verjährungsfrist nach Ablieferung neu zu laufen. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Verjährungsfristen.
§ 6 Haftungseinschränkungen
(1) Ansprüche des Lieferanten gegen uns auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns oder von unseren Hilfspersonen begangenen schuldhaften Verpflichtungen beruhen und sonstige Schäden, die auf einer von uns oder von unseren Hilfspersonen begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Beruht ein Schaden, der kein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist, auf der einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertrauen darf, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Die Haftung ist jedoch auch in diesen Fällen auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Soweit wir unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt haben, gilt dies in gleichem Umfang für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen.
§ 7 Produkthaftung, Schadenersatz
(1) Soweit der Vertragspartner für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, Wichmann E von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, wenn die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich liegt und er im Außenverhältnis selbst haftet. Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
(2) Ferner ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, etwaige damit in Verbindung stehende Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von Wichmann E durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Soweit möglich, unterrichtet Wichmann E den Vertragspartner übernInhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Vertragspartner gewährleistet, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und während der Vertragslaufzeit einschließlich Verjährungsfristen aufrechterhalten wird. Auf Verlangen hat der Vertragspartner Wichmann E eine Kopie des gültigen Versicherungsvertrages vorzulegen.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages mündlich oder schriftlich erhaltenen Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch gegenüber Dritten. Informationen und Unterlagen werden ausschließlich für die Durchführung des Vertrages verwendet und sind nach Erbringung der geschuldeten Leistung, entweder an uns zurückzugeben oder zu vernichten.
(2) Diese Geheimhaltung bleibt auch nach Erbringung der geschuldeten Leistung für die Dauer von fünf (5) Jahren weiterhin bestehen.
(3) Der Vertragspartner wird seine Unterlieferanten entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet.
§ 9 Eigentums- und Urheberrechte
(1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor.
(2) Der Vertragspartner darf solche Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Diese Unterlagen hat der Vertragspartner auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(3) Stellt Wichmann E dem Vertragspartner etwaige Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle zur Verfügung, bleiben diese in unserem Eigentum. Der Vertragspartner hat dies als unser Eigentum kenntlich zu machen, damit sorgfältig zu verwahren, gegen Schäden jeglicher Art abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Treten Schäden auf, wird der Vertragspartner uns unverzüglich hierüber informieren und den Schaden ersetzen.
(4) Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Soweit nicht anders vereinbart, sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte ausgeschlossen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
(1) Der Vertragspartner haftet dafür, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Wichmann E die Endprodukte weltweit vertreibt.
(2) Soweit der Vertragspartner die Verletzung von Schutzrechten zu vertreten hat, wird der Vertragspartner auf eigene Kosten Ansprüche Dritter abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferung oder Leistung gegen Wichmann E erheben. Der Vertragspartner stellt, sofern er dies zu vertreten hat, Wichmann E von allen hieraus ergehenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Umweltschutz, Menschenrechte
(1)Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die Verantwortung für die Umwelt und die Verhinderung von Korruption.
§ 12 Fairer Wettbewerb
(1) Die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ist für uns oberstes Gebot und wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass die gültigen Gesetze und Vorschriften beachtet werden. Insbesondere dürfen unseren Mitarbeitern keine Vorteile (z. B. Geschenke, Einladungen zu Besuchen von Sport- oder anderen Veranstaltungen, Einladungen zum Essen, finanzielle Leistungen, andere Vergünstigungen, Rabatte jeglicher Art) für die Mitarbeiter oder einen Dritten als Gegenleistung dafür angeboten, versprochen oder gewährt werden, dass der Betreffende oder ein anderer von dem Mitarbeiter bei dem Bezug von Waren oder Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Soweit Zahlungseinstellung oder die Beantragung des Insolvenzverfahrens des Vertragspartners erfolgen, behalten wir uns das Recht ganz oder teilweise vor, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Verlagert der Vertragspartner seinen Auftrag an einen Subunternehmer, hat er dies Wichmann E schriftlich mitzuteilen. Der Vertragspartner hat dann sicherzustellen, dass Wichmann E Zugang zu allen Fertigungsstätten der Subunternehmer erhält.
(3) Sollten einzelne Bedingungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Osnabrück/Deutschland. Wir behalten uns aber auch das Recht vor, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).